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Organisation

Der Trägerverein

Die Trägerorganisationen des Österreichischen Presserates sind:

  • der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ),
  • der Österreichische Gewerkschaftsbund, vertreten durch die JournalistInnengewerkschaft in der GPA,
  • der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV), 
  • der Verband der Regionalmedien Österreichs (VRM),
  • der Verein der Chefredakteure sowie
  • der Presseclub Concordia (PCC).

Der Trägerverein arbeitet als administratives Gremium, besetzt die Senate, entscheidet jedoch nicht über Beschwerden und Mitteilungen. Dafür sind ausschließlich die Senate zuständig.

Mag. Gerald Grünberger, Geschäftsführer des VÖZ und des ÖZV, wurde am 06.03.2024 zum Präsidenten des Trägervereins gewählt. Vizepräsident ist Michael Lohmeyer, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der „Styria Media Group AG“.

 

Die Senate

Die unabhängigen und weisungsfreien Senate des Österreichischen Presserates entscheiden über Beschwerden und Mitteilungen. Beschwerden können nur von Personen eingebracht werden, die von der Berichterstattung individuell betroffen sind. Eine Mitteilung über einen mutmaßlichen medienethischen Verstoß kann demgegenüber jede Leserin/Seherin/Hörerin oder jeder Leser/Seher/Hörer an den Presserat machen. Hier entscheidet der zuständige Senat, ob er ein selbständiges Verfahren eröffnet.

Die Senate bestehen aus jeweils elf Mitgliedern. Die Vorsitzenden der Senate und deren Stellvertreter sind rechtskundige Personen, die Senatssprecher und alle weiteren Mitglieder Journalisten.

 

Ombudsleute

Die Senate werden durch Ombudsleute unterstützt, die sowohl bei einer Beschwerde als auch einer Mitteilung vermitteln können. Die Aufgabe der Ombudsleute besteht darin, eine einvernehmliche Lösung zwischen Beschwerdeführer oder der Leserin/Seherin/Hörerin bzw. dem Leser/Seher/Hörer und dem betroffenen Medium zu finden.

Die Ombudsleute des Österreichischen Presserates sind Astrid Zimmermann und Antonia Gössinger, die über langjährige journalistische Erfahrung verfügen.

Die Senate entscheiden im Einzelfall, ob eine Ombudsperson eingeschaltet wird.